Bundesgerichtshof verneint Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing

Kategorie: Recht | 13. Juli 2017

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob im Falle der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing die dem Rechtsinhaber erteilte Auskunft des vom Netzbetreiber verschiedenen Endkundenanbieters im Prozess gegen den Anschlussinhaber einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn lediglich für die Auskunft des Netzbetreibers, nicht aber für die Auskunft des Endkundenanbieters eine richterliche Gestattung nach § 101 Abs. 9 UrhG gegeben ist (Az. I ZR 193/16).

Weitere Informationen: Bundesgerichtshof verneint Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing

Quelle: www.datev.de

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