Bundeskabinett beschließt Rechtsverordnung zum Differenzbetrag in den Energiepreisbremsen
Kategorie: Steuern und Recht | 2. März 2023
Das Bundeskabinett hat am 01.03.2023 die vom BMWK vorgelegte Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen (Differenzbetragsanpassungsverordnung) beschlossen.
Quelle: www.datev.de