Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Kategorie: Steuern und Recht | 25. Januar 2023

Die Bundesregierung hat am 25.01.2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Hierauf macht das BMAS aufmerksam.

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Quelle: www.datev.de

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