Bundeskanzlerin nicht verpflichtet, noch vor der Bundestagswahl Auskunft zu Abendessen im Bundeskanzleramt zu geben

Kategorie: Recht | 12. September 2017

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Bundeskanzlerin vorläufig nicht verpflichtet ist, dem Betreiber einer Internetseite Auskunft zu bestimmten von ihr im Bundeskanzleramt durchgeführten Abendessen zu geben (Az. OVG 11 S 49.17).

Weitere Informationen: Bundeskanzlerin nicht verpflichtet, noch vor der Bundestagswahl Auskunft zu Abendessen im Bundeskanzleramt zu geben

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bei Startups gehen die Entwicklungen weit . . . ...

Die konjunkturelle Lage trifft Startups in Deutschland lt. Bitkom höchst . . . ... [weiterlesen]

Zum Streitwert der Anfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheids, . . . ...

Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage ist wegen einer . . . ... [weiterlesen]

Archiv