Bundeskartellamt untersagt Exklusivvereinbarungen zwischen CTS Eventim und Veranstaltern sowie Vorverkaufsstellen

Kategorie: Recht | 5. Dezember 2017

Das Bundeskartellamt hat CTS Eventim die Verwendung von sog. Exklusivvereinbarungen untersagt, die das Ticketing-Unternehmen mit Veranstaltern aus dem Bereich „Live Entertainment“ sowie mit Vorverkaufsstellen geschlossen hat.

Weitere Informationen: Bundeskartellamt untersagt Exklusivvereinbarungen zwischen CTS Eventim und Veranstaltern sowie Vorverkaufsstellen

Quelle: www.datev.de

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