Bundesnetzagentur muss Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber nach der Zinswende nicht weiter erhöhen
Kategorie: Steuern und Recht | 29. Oktober 2025
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur nicht verpflichtet ist, die am 12. Oktober 2021 für die Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegten kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze der vierten Regulierungsperiode wegen einer nach Festlegungserlass eingetretenen Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus anzuheben (Az. VI-3 Kart 27/24 [V] u. a.).
Quelle: www.datev.de

