Bundesrat billigt Gesetz zum Konsularischen Schutz für EU-Bürger

Kategorie: Recht | 23. März 2018

Der Bundesrat hat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Konsularhilfe unter EU-Staaten gesetzlich regelt. Danach können deutsche Staatsbürger in akuten Notlagen in einem Drittland die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland selbst in dem Land nicht vertreten ist.

Weitere Informationen: Bundesrat billigt Gesetz zum Konsularischen Schutz für EU-Bürger

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

E-Rechnung – Die WPK hat umgestellt . . .

Künftig wird die WPK sämtliche Rechnungen, Gebühren- und Beitragsbescheide ausschließlich . . . ... [weiterlesen]

Handelsgespräche EU – USA: Dienstleistungshandel sollte . . . ...

In der Diskussion um die Handelsbeziehungen zwischen der EU und . . . ... [weiterlesen]

Archiv