Bundesrat billigt Gesetz zum Konsularischen Schutz für EU-Bürger
Kategorie: Recht | 23. März 2018
Der Bundesrat hat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Konsularhilfe unter EU-Staaten gesetzlich regelt. Danach können deutsche Staatsbürger in akuten Notlagen in einem Drittland die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland selbst in dem Land nicht vertreten ist.
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Quelle: www.datev.de