Bundesrat stimmt Änderungen bei Kfz-Haftpflicht nicht zu

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Februar 2024

Vom Bundestag beschlossene Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten am 02.02.2024 keine Zustimmung im Bundesrat – sie können daher nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln.

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Quelle: www.datev.de

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