Bundesrat stimmt höheren Entschädigungsrenten zu
Kategorie: Steuern und Recht | 26. November 2021
Die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz werden ab 1. Januar 2022 rückwirkend zum 1. September 2021 um 3,1 Prozent angehoben. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.
Quelle: www.datev.de