Bundesrat stimmt höheren Entschädigungsrenten zu

Kategorie: Steuern und Recht | 26. November 2021

Die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz werden ab 1. Januar 2022 rückwirkend zum 1. September 2021 um 3,1 Prozent angehoben. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.

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Quelle: www.datev.de

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