Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Kategorie: Recht | 18. Juli 2018

Die Bundesregierung hat den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen. Mit der Richtlinie wird ein europaweit einheitlicher Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleistet. Zugleich werden erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen.

Weitere Informationen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Quelle: www.datev.de

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