Bundesregierung unterstützt Kultur- und Freizeitbranche – Gutschein statt Erstattung
Kategorie: Recht | 8. April 2020
Corona hat vielen Bürgern nicht nur den Urlaub vermiest. Auch Konzerte, Lesungen und Sport-Events können nicht mehr besucht werden. Gleiches gilt etwa für Schwimmbäder, Fitnessstudios sowie Musik- und Sprachkurse. Statt der Erstattung der Eintrittspreise sollen Kunden grundsätzlich Gutscheine erhalten. Das Kabinett hat dazu eine Formulierungshilfe beschlossen.
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Quelle: www.datev.de