Bundestag beschließt Änderungen im Namensrecht
Kategorie: Steuern und Recht | 12. April 2024
Zukünftig können Eheleute einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Diese und andere Änderung im Ehenamens- und Geburtsnamenrecht (20/9041) hat der Bundestag am 12.04.2024 angenommen. Der Rechtsausschuss hatte zuvor noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (20/10997).
Quelle: www.datev.de