Bußgeld für Gratis-Rikscha
Kategorie: Steuern und Recht | 25. August 2025
Auch wer „gratis“ Rikscha-Fahrten im Englischen Garten anbietet, handelt gewerblich und benötigt eine Genehmigung. Das AG München verurteilte einen Rikscha-Fahrer wegen Verstoßes gegen die städtische Verordnung über die staatliche Parkanlage Englischer Garten (Az. 1111 OWi 238 Js 219698/23).
Quelle: www.datev.de