Bußgeld für Gratis-Rikscha

Kategorie: Steuern und Recht | 25. August 2025

Auch wer „gratis“ Rikscha-Fahrten im Englischen Garten anbietet, handelt gewerblich und benötigt eine Genehmigung. Das AG München verurteilte einen Rikscha-Fahrer wegen Verstoßes gegen die städtische Verordnung über die staatliche Parkanlage Englischer Garten (Az. 1111 OWi 238 Js 219698/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Rechtsfahrgebot für Fahrräder gilt auch auf . . . ...

Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, ob mit Auto oder Fahrrad, . . . ... [weiterlesen]

KMU-Standards für Nachhaltigkeits-Reporting verabschiedet . . .

Die EU-Kommission hat ihre Empfehlung über die freiwilligen Standards beim . . . ... [weiterlesen]

Archiv