Bustransfer zu einer Betriebsveranstaltung führt nicht zu Arbeitslohn

Kategorie: Steuern | 8. Mai 2018

Die Kosten für einen Shuttle-Transfer zu einer Betriebsveranstaltung sind kein Arbeitslohn, da es sich hier um einen Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert für die Arbeitnehmer handelt. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 9 K 580/17 L).

Weitere Informationen: Bustransfer zu einer Betriebsveranstaltung führt nicht zu Arbeitslohn

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH zur Verlustnutzung nach Beendigung einer . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob Verluste i. S. d. . . . ... [weiterlesen]

BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- . . . ...

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Präventions- und Persönlichkeitstrainer . . . ... [weiterlesen]

Archiv