BVerfG soll 6 %-igen Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen überprüfen
Kategorie: Steuern | 19. Dezember 2017
Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat zur Klärung das BVerfG angerufen (Az. 10 K 977/17).
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Quelle: www.datev.de