BVerfG: Werbeverbot für Anwaltsrobe

Kategorie: Recht | 17. August 2017

Eine vor Gericht getragene Robe hat als Berufskleidung des Rechtsanwalts frei von werblichen Aufdrucken zu sein. Gegen diese Entscheidung des BGH (Az. AnwZ (Brfg) 47/15) hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde des untrelegenen Anwalts nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 54/17). Das berichtet die BRAK.

Weitere Informationen: BVerfG: Werbeverbot für Anwaltsrobe

Quelle: www.datev.de

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