Cannabiskonsum steht Einstellung in den Polizeidienst entgegen
Kategorie: Recht | 16. Juli 2018
Wer Cannabis konsumiert, hat nach einer Eilentscheidung des VG Berlin keinen Anspruch auf Einstellung in den mittleren Dienst der Vollzugspolizei. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setze die umfassende Eignung eines Bewerbers voraus (Az. 26 L 130.18).
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Quelle: www.datev.de