Cannabiskonsum steht Einstellung in den Polizeidienst entgegen

Kategorie: Recht | 16. Juli 2018

Wer Cannabis konsumiert, hat nach einer Eilentscheidung des VG Berlin keinen Anspruch auf Einstellung in den mittleren Dienst der Vollzugspolizei. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setze die umfassende Eignung eines Bewerbers voraus (Az. 26 L 130.18).

Weitere Informationen: Cannabiskonsum steht Einstellung in den Polizeidienst entgegen

Quelle: www.datev.de

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