Charlottenburger Weihnachtsmarkt: Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe des Veranstalters
Kategorie: Recht | 28. November 2017
Maßnahmen zur Abwehr von allgemeinen Gefahren durch Terroranschläge können nach einer Eilentscheidung des VG Berlin nicht dem Betreiber eines Weihnachtsmarkts auferlegt werden (Az. 24 L 1249.17).
Weitere Informationen: Charlottenburger Weihnachtsmarkt: Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe des Veranstalters
Quelle: www.datev.de