Charlottenburger Weihnachtsmarkt: Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe des Veranstalters

Kategorie: Recht | 28. November 2017

Maßnahmen zur Abwehr von allgemeinen Gefahren durch Terroranschläge können nach einer Eilentscheidung des VG Berlin nicht dem Betreiber eines Weihnachtsmarkts auferlegt werden (Az. 24 L 1249.17).

Weitere Informationen: Charlottenburger Weihnachtsmarkt: Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe des Veranstalters

Quelle: www.datev.de

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