Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Mai 2022
Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht lt. BMAS kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.05.2022 hinaus zu verlängern.
Quelle: www.datev.de