Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Mai 2022

Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht lt. BMAS kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.05.2022 hinaus zu verlängern.

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Quelle: www.datev.de

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