Corona-Folgen für Wettbewerbsrecht – Gesetzentwurf

Kategorie: Recht | 7. Mai 2020

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD wollen mit einem Gesetzentwurf (19/18963) die Corona-Folgen für Unternehmen und Behörden in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Fragen abmildern. Um dem Bundeskartellamt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen weiter Ermittlungen in den betroffenen Märkten, vor allem bei dritten Unternehmen, zu ermöglichen, würden die Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verlängert, heißt es in dem Entwurf.

Weitere Informationen: Corona-Folgen für Wettbewerbsrecht – Gesetzentwurf

Quelle: www.datev.de

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