Corona-Impfung im Impfzentrum ist kein Dienstunfall

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Juni 2023

Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde. So entschied das VG Freiburg (Az. 3 K 3268/21).

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Quelle: www.datev.de

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