Corona-Infektion einer Grundschullehrerin kein Dienstunfall
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2022
Eine Grundschullehrerin wollte mit ihrer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth die Anerkennung ihrer Corona-Infektion als Dienstunfall erreichen. Diese Klage wurde jedoch abgewiesen (Az. B 5 K 21.909).
Quelle: www.datev.de