Corona-Infektion ist kein Dienstunfall
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Juni 2025
Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen; dies gilt auch für eine Corona-Infektion. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 2 A 10.24).
Quelle: www.datev.de