Corona-Krise: Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen

Kategorie: Recht | 23. März 2020

Das VG Schleswig hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen und die sich daraus für dort aufhältliche auswärtige Personen ergebende unverzüglichen Rückreiseverpflichtung sofort vollziehbar ist (Az. 1 B 10/20 u. a.).

Weitere Informationen: Corona-Krise: Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen

Quelle: www.datev.de

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