Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung bis zum 31.03.2023 verlängert

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Dezember 2022

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten bis zum 31.03.2023 verlängert. Der DStV begrüßt dies als wichtiges Signal an die Betroffenen. Er hatte sich gemeinsam mit der BStBK für eine Verlängerung ausgesprochen.

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Quelle: www.datev.de

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