Corona-Pandemie allein befreit nicht von Notartermin
Kategorie: Recht | 22. Juli 2020
Die Corona-Pandemie allein führt nicht zur Unzulässigkeit von Zwangsmaßnahmen. Der Schuldner muss vielmehr konkret darlegen, aus welchen Gründen ihm trotz Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen die Wahrnehmung eines Termins zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses unzumutbar ist. Der bloße Verweis auf eine „eigene stark erhöhte Gefährdungslage“ genügt insoweit nicht, entschied das OLG Frankfurt (Az. 10 W 21/20).
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Quelle: www.datev.de