Corona-Pandemie – kein Anspruch auf Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Mai 2021

Muss ein Gaststättenbetreiber seinen Betrieb aufgrund der Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schließen, so steht ihm kein Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus einer Betriebsschließungsversicherung zu. Die Corona-Pandemie und die in ihrer Folge erlassenen Verordnungen stellen keinen Versicherungsfall dar. Das hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 16 U 25/21).

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Quelle: www.datev.de

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