Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019

Kategorie: Steuern | 27. April 2020

Aufgrund der Corona-Krise sind viele Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dadurch negativ betroffen, dass sich ihre Einkünfte im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verringern und sie für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 einen rücktragsfähigen Verlust erwarten müssen. Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen (Az. IV C 8 – S-2225 / 20 / 10003 :010).

Weitere Informationen: Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv