Corona-Sonderzulage an niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar
Kategorie: Steuern und Recht | 22. August 2023
Der BGH hat entschieden, dass die gemäß § 63a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung keine unpfändbare Erschwerniszulage darstellt (Az. IX ZB 24/22).
Quelle: www.datev.de