Corona: Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke vorläufig bestätigt
Kategorie: Recht | 14. August 2020
Der BayVGH hat im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass das von der Stadt Bamberg verhängte Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ab 20 Uhr („Steh-Bier-Verbot“) an Wochenenden und während der (ausgefallenen) „Sandkerwa“ in bestimmten Teilen der Bamberger Altstadt voraussichtlich rechtmäßig ist (Az. 20 CS 20.1821).
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Quelle: www.datev.de