Corona: Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

Kategorie: Recht | 27. April 2020

Dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern weiterhin geschlossen bleiben müssen, ist aus Sicht des BayVGH verfassungswidrig. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde jedoch nicht außer Vollzug gesetzt (Az. 20 NE 20.793).

Weitere Informationen: Corona: Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

Quelle: www.datev.de

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