Corona: Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz
Kategorie: Recht | 27. April 2020
Dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern weiterhin geschlossen bleiben müssen, ist aus Sicht des BayVGH verfassungswidrig. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde jedoch nicht außer Vollzug gesetzt (Az. 20 NE 20.793).
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Quelle: www.datev.de