Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.10.2023 verlängert
Kategorie: Steuern und Recht | 11. August 2023
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten ist bis zum 31.10.2023 verlängert. Darauf weist das BMWK aktuell hin. Der Berufsstand – so auch der DStV – hatte sich für eine Fristverlängerung ausgesprochen.
Quelle: www.datev.de