Coronahilfen: Erleichterung bei den Fristen zur Schlussabrechnung
Kategorie: Steuern und Recht | 19. August 2022
Laut Information aus dem BMWK wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den 30.06.2023 verlängert. Das berichtet der DStV.
Quelle: www.datev.de