Coronavirus: Laut BMWK keine Kompensation von durch die Russland-Sanktionen verursachten Einbußen im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe IV
Kategorie: Steuern und Recht | 29. März 2022
Eine Fördermöglichkeit zur Kompensation von durch die Russland-Sanktionen verursachten Einbußen besteht generell im Rahmen der Überbrückungshilfe IV nach Einschätzung des BMWK nicht. Darauf weist die WPK hin.
Quelle: www.datev.de