Coronavirus: Sonderregelung in der Überbrückungshilfe IV für freiwillige Betriebsschließungen bis Ende Februar verlängert
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Januar 2022
Am 26.01.2022 informierte das BMWK über die Verlängerung der im Übrigen unveränderten Sonderregelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen in der Überbrückungshilfe IV bis Ende Februar. Darauf weist die WPK hin.
Quelle: www.datev.de