Countdown für VW-Kunden läuft

Kategorie: Recht | 20. September 2017

Volkswagen hat erklärt, sich bis Ende 2017 nicht auf Verjährung zu berufen, wenn Kunden Ansprüche im Abgasskandal stellen. Die verbleibenden Tage reichen nach Einschätzung des vzbv aber nicht aus, damit die Vielzahl der Geschädigten ihre Ansprüche geltend machen können. Der Grund: Bis dahin werden die ausschlaggebenden und derzeit noch offenen Rechtsfragen nicht geklärt sein. Der vzbv fordert daher von VW, sich auch nach dem 31.12.2017 nicht auf Verjährung zu berufen.

Weitere Informationen: Countdown für VW-Kunden läuft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten . . . ...

Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen . . . ... [weiterlesen]

Bürokratie belastet junge Unternehmen in Deutschland . . .

Das IAB/ZEW-Gründungspanel 2025 zeigt deutlich, dass junge Unternehmen in Deutschland . . . ... [weiterlesen]

Archiv