COVID-19: Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
Kategorie: Recht | 30. März 2020
Mit der jetzt erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht treten lt. BMJV die Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft.
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Quelle: www.datev.de