COVID-19: Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über vorläufige Ausgangsbeschränkung
Kategorie: Recht | 27. März 2020
Der Präsident des VerfGH Bayern hat es abgelehnt, die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen (Az. Vf. 6-VII-20).
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Quelle: www.datev.de