Cum-Ex-Geschäfte: Aufklärung muss sein!

Kategorie: Steuern | 22. Juni 2017

Der BdSt kritisiert, dass sich der Bundestags-Untersuchungsausschuss nicht auf einen Abschlussbericht zu den sog. Cum-Ex-Geschäften geeinigt hat.

Weitere Informationen: Cum-Ex-Geschäfte: Aufklärung muss sein!

Quelle: www.datev.de

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