Cum-Ex-Geschäfte: Aufklärung muss sein!

Kategorie: Steuern | 22. Juni 2017

Der BdSt kritisiert, dass sich der Bundestags-Untersuchungsausschuss nicht auf einen Abschlussbericht zu den sog. Cum-Ex-Geschäften geeinigt hat.

Weitere Informationen: Cum-Ex-Geschäfte: Aufklärung muss sein!

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Eilantrag gegen „Gendern in der Schule“ . . . ...

Das VG Berlin hat den Eilantrag eines Vaters gegen die . . . ... [weiterlesen]

Übermittlung von Root- und Intermediate-Zertifikaten aufgrund . . . ...

Das Schreiben legt die Vorgaben für die Übermittlung von Root- . . . ... [weiterlesen]

Archiv