Darf ein deutscher Wisky die schottische Bezeichnung „Glen“ tragen?
Kategorie: Recht | 22. Februar 2018
Der EuGH-Generalanwalt nahm Stellung zu der Frage eines deutschen Gerichts, ob der Bestandteil „Glen“ im Namen „Glen Buchenbach“ eines in Deutschland hergestellten Wiskys eine auf Schottland verweisende und damit irreführende Angabe zu dem Herstellungsort des Wisky ist (Az. C-44/17).
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Quelle: www.datev.de