Das Halten von Cocktailkursen führt nicht zu einer höheren Besoldung eines Realschullehrers

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Februar 2025

Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit als verbeamteter Lehrer nicht förderlich im besoldungsrechtlichen Sinne. So das VG Aachen (Az. 1 K 2377/23).

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Quelle: www.datev.de

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