Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt

Kategorie: Recht | 23. Juni 2020

Das BVerwG entschied, dass das Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG das für die Berechnung des Punktestandes maßgebliche Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems (§ 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG) überlagert und begrenzt (Az. 3 C 14.19).

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Quelle: www.datev.de

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