DBA Deutschland – Kamerun vereinbart

Kategorie: Steuern | 16. November 2017

Deutschland und Kamerun haben ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen ausgehandelt, das jedoch vor seinem Inkrafttreten noch in beiden Staaten ratifiziert werden muss.

Weitere Informationen: DBA Deutschland – Kamerun vereinbart

Quelle: www.datev.de

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