Denkmalrechtliche Entscheidung zur Illumination eines Baudenkmals ist immer Einzelfall

Kategorie: Recht | 19. März 2018

Bei der Prüfung der Genehmigung der Illumination eines Baudenkmals ist stets eine Abwägung der Denkmalschutzinteressen im Einzelfall mit den gegenläufigen privaten Interessen und öffentlichen Interessen vorzunehmen. So entschied das VG Berlin (Az. VG 19 K 444.17).

Weitere Informationen: Denkmalrechtliche Entscheidung zur Illumination eines Baudenkmals ist immer Einzelfall

Quelle: www.datev.de

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