Deutsche Gerichte müssen „Vorflugregeln“ des italienischen Luftrechts anwenden
Kategorie: Recht | 27. März 2020
Das OLG Köln entschied, dass im Verfahren um Schadensersatzansprüche wegen eines Flugunfalls in Norditalien, bei dem ein Hängegleiter (Drachen) und ein Gleitschirm kollidierten, die „Vorflugregeln“ des italienischen Luftrechts angewendet werden mussten (Az. 1 U 95/19).
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Quelle: www.datev.de