Deutsche Gerichte müssen „Vorflugregeln“ des italienischen Luftrechts anwenden

Kategorie: Recht | 27. März 2020

Das OLG Köln entschied, dass im Verfahren um Schadensersatzansprüche wegen eines Flugunfalls in Norditalien, bei dem ein Hängegleiter (Drachen) und ein Gleitschirm kollidierten, die „Vorflugregeln“ des italienischen Luftrechts angewendet werden mussten (Az. 1 U 95/19).

Weitere Informationen: Deutsche Gerichte müssen „Vorflugregeln“ des italienischen Luftrechts anwenden

Quelle: www.datev.de

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