Deutscher Rettungsassistent mit Schweizer Rettungssanitäterqualifikation darf in Deutschland als Notfallsanitäter arbeiten

Kategorie: Recht | 20. Februar 2020

Ein in Deutschland ausgebildeter Rettungsassistent darf ohne die üblicherweise vorgesehene Ergänzungsprüfung den Beruf des Notfallsanitäters in Deutschland ausüben, wenn er in der Schweiz nach entsprechender Eignungsprüfung unter der dortigen Berufsbezeichnung Rettungssanitäter tätig war. Dies entschied das VG Freiburg (Az. 9 K 320/19).

Weitere Informationen: Deutscher Rettungsassistent mit Schweizer Rettungssanitäterqualifikation darf in Deutschland als Notfallsanitäter arbeiten

Quelle: www.datev.de

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