Deutsches Gesetz über Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit Unionsrecht vereinbar

Kategorie: Recht | 18. Juli 2017

Der Ausschluss der außerhalb Deutschlands beschäftigten Arbeitnehmer eines Konzerns vom aktiven und passiven Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft verstößt nicht gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. So entschied der EuGH (Az. C-566/15).

Weitere Informationen: Deutsches Gesetz über Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit Unionsrecht vereinbar

Quelle: www.datev.de

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