Deutung einer Aussage ist Meinungsäußerung

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Februar 2022

Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die Deutung der Aussage einer die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen hinterfragenden Person stellt hier eine Meinungsäußerung dar. Als Bestandteil des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage ist diese Meinungsäußerung nicht rechtwidrig. So das OLG Frankfurt (Az. 16 U 87/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: BMJV veröffentlicht . . . ...

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sollen künftig mehr Dokumente als elektronische . . . ... [weiterlesen]

Steuerliche Förderung der E-Mobilität . . .

Die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Maßnahmen wie die Anhebung der . . . ... [weiterlesen]

Archiv