Die Erbschaftsteuer muss in Bayern wie in den übrigen 15 Ländern erhoben werden

Kategorie: Steuern | 8. September 2017

Das FinMin Rheinland-Pfalz kritisiert, dass Bayern mit dem Hinweis auf die Erbschaftsteuer als reine Landessteuer sich nicht an die Einigung der übrigen Bundesländer über die Anpassung der Erbschaftsteuer an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält.

Weitere Informationen: Die Erbschaftsteuer muss in Bayern wie in den übrigen 15 Ländern erhoben werden

Quelle: www.datev.de

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